AGB | Illes Balears | Romantic Sailing Mallorca
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Romantic Sailing/ Allgemeine Mitseglerbedingungen / Segelausflug Mallorca / Bootsausflug Acudia
1.Törnpreis ( Wochencharter und Segelwochenende Segeln Mallorca )
Der Törnpreis beinhaltet die Koje auf der Yacht und die fachkundige Betreuung durch
einen Skipper. Für die Verpflegung, Diesel, Gas sowie Hafengeld wird eine Bordkasse eingerichtet.
Dies entfällt beim Segelwochenende da die Yacht immer in den Heimathafen Alcudiamar zurückkehrt und sich selber Verpfelgt wird.
Nach Absprache kann auch ein anderer Hafen angesteuert werden. Die Kosten trägt der Kunde.
Der Skipper wird üblicherweise von der Crew mitverpflegt. Gegen Aufpreis sorgt Romantic Sailing für Ihr leibliches Wohl.
Die Tagesausflüge beim Segelwochende können exklusiv gebucht werden.
Romantic Sailing kann bei Anfragen weitere Personen dazu buchen sollten sie den Segeltörn nicht exklusive gebucht haben.
Bei allen Segeltörns sind Getränke wie Wein, Bier, Wasser, Cola, Fanta inbegriffen.
Bei Tagesausflügen sind alle Leistungen wie Skipper, Hafengebühr, Yacht, Diesel inklusive.
Es fallen keine weiteren Kosten als die bei der Reservierung vereinbarten an.
Zusatzkosten wie Fotoshooting, Spa Behandlung oder sortliche Aktivitäten sind im Vorfeld zu klären..
2. Versicherung & Haftung
Für die Yachten bestehen Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen. Jedoch haftet jeder
Gast uns gegenüber für die durch Sie schuldhaft verursachten Schäden und/oder
Verluste bis zu einer Höhe von max. 1000 Euro pro Schadensfall. Erfolgte die
Schadensverursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig, haften Sie in vollem Umfang.
Verursachte Schäden am Schiff und/oder Inventar müssen vor Ort erstattet werden. Um
Ihre persönlichen Unfall-risiken abzusichern, empfehlen wir Ihnen, Ihre Haftpflicht-,
Unfall-, Kranken- und Reiserücktritt Versicherung zur Teilnahme an dem Segeltörn
prüfen zu lassen und gegebenenfalls Ergänzungen vorzunehmen. Für Schäden, die sich
aus der Teilnahme an unseren Segeltörns ergeben (Personen-und/oder Sachschäden
sowie mögliche Folgeschäden) haften wir lediglich, wenn die Schäden auf ein
Verschulden von Romanti Sailng zurückzuführen sind bzw. wenn ihr grobe Fahrlässigkeit
oder ein grober Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Seemannschaft
nachgewiesen wird. Romantic Sailing haftet nicht für den Verlust bzw. die Beschädigung
des persönlichen Eigentums der Mitsegler.
3. Leistungsänderung des Veranstallter / Höhere Gewalt
Der Reisende ruft einen Tag vor Reisebeginn an und vergewissert sich telefonisch das der Törn Planmässig stattfindet.
Ruft er nicht an um sich zu informieren trägt er alle daraus entstehenden Kosten wie Mietwagen oder zusätzlicher Hotelbuchung selber.
Der jeweils geplante Törnverlauf ist zur Durchführung vom Wetter abhängig und kann vom Schiffsführer geändert werden.
Das gleiche gilt für unvorhersehbare technische Defekte, Unfall o.dgl.. Änderungen des Törnverlaufs aus vorstehendgenannten Gründen
sind kein Anlass für Ersatzansprüche. Wenn die Törnroute durch schlechte Wetterbedingungen in ein anderes Seerevier verlegt wird, oder der Segeltörn erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird und abgebrochen werden muss, wodurch sich evtl. auch die Start- und / oder Zielhäfen ändern, übernehmen wir dafür und die Folgen keine Haftung.
Der Schiffsführer ist berechtigt, Törnteilnehmer aus wichtigem
Grund von der weiteren Törnteilnahme auszuschließen und im nächstmöglichen Hafen von Bord zuverweisen. Wichtige Gründe können ein gegen die Interessen der Crew gerichtetes Verhalten und die Nichtbefolgung der Anweisungen des Schiffsführers, sowie Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen sein. Mit Buchung eines Törns bestätigt der Mitsegler, körperlich gesund zu sein, evtl. Sehschwäche durch Brillen oder Kontaktlinsen
ausgeglichen zu haben und schwimmen zu können.
Vor Antritt der Fahrt erstellt der Schiffsführer eine Crewliste. Sie enthält die Namen, Anschrift und Ausweisnummern aller Mitsegler.
Die Daten dieser Liste werden nur im Seenotfall an Dritte weitergegeben.
4. Mitseglervertrag und Zahlung
Mit der Unterzeichnung des Mitseglervertrages ist eine Anzahlung von 50 % desTörnpreises fällig.
Die Restzahlung muß unaufgefordert spätestens 4 Wochen vor Beginn des Törns bei Romantic Sailing eingegangen sein.
Bei Buchungen innerhalb der vier Wochenfrist vor Törnbeginn ist der gesamte Preis bei der Unterzeichnung des Mitseglervertrages sofort zu zahlen. Die An- und Abreise geht zu Lasten des Törnteilnehmers und ist kein Bestandteil des Mitsegelvertrages.
Auf Wunsch organisieren wir einen Transfer zum Hafen.
4.1 Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde einen Sicherungsschein. Darüber hinaus
ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung der Reise.
4.2 Romantic Sailing ist auch bei Nichterreichen der aus der Reisebeschreibung
ersichtlichen Mindesteilnehmerzahl sowie bei unvorhersehbaren Ereignissen wie
Naturkatastrophen oder kriegerischen Auseinandersetzungen berechtigt, vom Vertrag
zurück zu treten.Im letzteren Fall werden die bis dahin geleisteten Zahlungen unverzüglich erstattet.
4.3 Die Gebühren im Falle von Rücktritt und Stornierung, etwaige Bearbeitungs- und
Umbuchungsgebühren und Mahnkosten sind jeweils sofort zur Zahlung fällig.
5. Stornierungskosten Mitsegeln und Yachtcharter
Bis 90 Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Reisepreises pro Person fällig.
Bis 60 Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Reisepreises pro Person fällig.
Bis 40 Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 % des Reisepreises pro Person fällig (Anzahlung).
Vom 29. Tag vor Reisebeginn 100 % des Gesamtpreises.
Eine Stornierung des Mietvertrages wegen schlechten Wetters ist nicht möglich. Es kann aber um einen Ersatztermin gebeten werden.
Für den Fall eines Reiserücktritts wird ausdrücklich eine Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
Der Unterzeichner des Vertrages erklärt durch seine Unterschrift unter dem Mitseglervertrag,
daß er die vorstehenden Vertragsbestimmungen sorgfältig gelesen und diese verstanden hat.
5.1 Stornierungskosten bei Tagesausflügen
Bei nicht zustande kommen wegen schlechten Wetters bekommen Sie die Anzahlung zurück sollte es keinen Ausweichtermin geben.
Bei nicht Annahme eines Ersatztermin wird der gesamte Betrag fällig und Sie bekommen einen Gutschein.
Bei Absage Ihrerseits 50 Tage im voraus fallen keine Stornierungsgebühren an.
Bei 30 Tagen bekommen Sie 50 % der Anzahlung zurück.
Bei Absagen Ihrerseits ab 10 Tagen gibt es keine Erstattung der Anzahlung und es werden 40 % des ausgemachten Preises fällig.
Sollten Sie aus persönlichen Gründen ab 5 Tage vor der Exkursion absagen wird der gesamte Betrag fällig
und Sie bekommen einen Gutschein der 2 Jahre gültig ist.Dieser ist auch auf andere Übertragbar.
6.Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko jedes Kunden. Er erklärt hiermit für sich selbst voll und ganz verantwortlich zu sein und die für die persönliche Sicherheit erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem das Anlegen von Lifebelts und Schwimmwesten nach Anweisung. Die Teilnehmer bestätigen außerdem dass sie schwimmen können. Darüber hinaus
verpflichtet sich jeder Teilnehmer, die zur Führung des Schiffes erforderlichen Anweisungen des Skippers der Yacht unverzüglich zu befolgen und den Skipper über Ereignisse, die die Sicherheit von Personen, Sachen oder Schiff gefährden könnten, sofort zu unterrichten.
7.Teilnehmen kann jeder, der geistig und körperlich gesund und in der Lage ist, mit zu
segeln. Die Verantwortung für diese Voraussetzungen liegt ausschließlich beim Kunden.
Unsere Gäste sind Mitglied der Crew, keine Passagiere; sie nehmen an einer sportlichen Veranstaltung teil.
Es wird ausdrücklich kein Beförderungsvertrag abgeschlossen. Persönlich benötigte Medikamente müssen vom Teilnehmer selbst in ausreichender
Menge mitgebracht werden. Der Teilnehmer hat zu beachten, dass es im Ausland möglicherweise keine entsprechenden Medikamente gibt. Ebenso hat sich jeder
Teilnehmer um notwendige vorgeschriebene Impfungen rechtzeitig vor Reiseantritt selbst zu kümmern und die Kosten dafür zu tragen. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung, sich mit den Gepflogenheiten an Bord vor Antritt der Reise vertraut zu
machen. Jede Teilnahme geschieht auf eigenes Risiko.
8.Alle Kosten und Lasten, die aus der Nichtbefolgung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-,Drogen- und Gesundheitsvorschriften entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten des verursachenden Kunden, ebenso die daraus entstehenden Kosten für entstandenen Schaden.
9.In Fällen höherer Gewalt gilt § 651j BGB. Danach können sowohl Romantic
Sailing als auch der Kunde den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser
Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3
Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeföderung sind
von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem
Reisenden zur Last.
10.Romantic Sailing kann den Reisevertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält.
Eine vorherige Abmahnung ist für Romantic Sailing entbehrlich, wenn der Kunde in
besonders grober Weise die Reise stört.
Das ist insbesondere bei Begehung von Straftaten durch den Kunden gegen Leib und
Leben, die sexuelle Selbstbestimmung sowie das Vermögen der Mitarbeiter des
Veranstalters, von Leistungsträgern oder ihren Mitarbeitern sowie von anderen
Reisegästen der Fall. Romantic Sailing steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte
Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben.
Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
Gerichtsstand ist für beide Seiten, wenn nicht anders vereinbart, Hamburg.